Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte. : Die Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des EuGH, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und ihre Fortentwicklung.


Frauke. Brosius-Gersdorf
Bok Tysk 2011 · Electronic books.
Annen tittel
Utgitt
: : Duncker & Humblot, , 2011.
Omfang
1 online resource (95 p.)
Opplysninger
Description based upon print version of record.. - Inhaltsübersicht; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Einführung; A. Die Geburt der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; B. Gegenstand der Untersuchung; Erster Teil: Die Rechtsprechung des EuGH zur Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte; A. Geltung der Gemeinschaftsgrundrechte für die Mitgliedstaaten innerhalb des Anwendungsbereichs des Europäischen Gemeinschaftsrechts; B. Der Anwendungsbereich des Europäischen Gemeinschaftsrechts für die Mitgliedstaaten: Vollzug, Umsetzung und Anwendung von Gemeinschaftsrecht. - I. (Administrativer) Vollzug Europäischen Gemeinschaftsrechts durch die MitgliedstaatenII. (Normative) Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Mitgliedstaaten; III. Rechtfertigung von Beschränkungen der Grundfreiheiten durch die Mitgliedstaaten; 1. Gemeinschaftsgrundrechte als Schranken-Schranken der Grundfreiheiten; 2. Gemeinschaftsgrundrechte als die Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten sichernde Konkretisierung der Schranken der Grundfreiheiten; 3. Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte diesseits von Eingriffen in Grundfreiheiten?. - III. Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE: Rechtfertigung von Beschränkungen der Grundfreiheiten durch die Mitgliedstaaten1. Offenheit des Wortlauts von Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE; a) Der Wortsinn des Begriffs „Durchführung"; b) Sprachvergleichende Aspekte: Der Begriff „Durchführung" in der Übersetzung anderer Mitgliedstaaten; c) Restriktive Bestimmung des Normgehalts des Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE wegen der Begrenzung des Anwendungsbereichs der Charta für die Mitgliedstaaten „ausschließlich" bei der Durchführung des Rechts der Union?. - Zusammenfassung. - Zweiter Teil: Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte nach Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVEA. Der Regelungsgehalt des Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE im Spiegel des Schrifttums; B. Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE: Konfrontations- oder Schmusekurs mit der Judikatur des EuGH?; I. Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE: (Administrativer) Vollzug Europäischen Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten; II. Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE: (Normative) Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Mitgliedstaaten. - d) Terminologische Inkongruenz zwischen Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE und der Rechtsprechung des EuGH2. Offenheit der Entstehungsgeschichte des Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE; a) Die Beratungen des Konvents; b) Die Beratungen des Europäischen Konvents; c) Die Erläuterungen des Präsidiums des Konvents; 3. Teleologische Auslegung des Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE; 4. Systematische Interpretation des Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE; Dritter Teil: Blick in die Zukunft: Fortentwicklung der Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte bei Maßnahmen mit Bezug zu Grundfreiheiten. - Hauptbeschreibung Die Diskussion über die Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte wurde durch den Europäischen Verfassungsvertrag neu entfacht. Sie entzündet sich an der Horizontalvorschrift des Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE, die den Anwendungsbereich der Charta für die Mitgliedstaaten mit einer Formulierung umschreibt, die der EuGH lediglich für einen Teilbereich der Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten verwendet. Frauke Brosius-Gersdorf widmet sich in ihrer Arbeit der Reichweite der Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte und ihre
Emner
Sjanger
Dewey
300
ISBN
3428118944

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