Praxis Rervm Criminalium : Gründlicher Bericht vnd Anweisung, Welcher massen in Rechtfärtigung Peinlicher sachen, nach gemeynen beschribenen Rechten, vor vnd in Gerichten ordentlich zuhandeln : Allen Hohen vnd Nidern Standes Oberkeyten, Richtern ... nützlich vnd notwendig zugebrauchen
Joost de Damhouder
Bok Tysk 1565