Praxis Rervm Criminalium : Gründlicher Bericht vnd Anweisung, Welcher massen in Rechtfärtigung Peinlicher sachen, nach gemeynen beschribenen Rechten, vor vnd in Gerichten ordentlich zuhandeln : Allen Hohen vnd Nidern Standes Oberkeyten, Richtern ... nützlich vnd notwendig zugebrauchen


Joost de Damhouder
Bok Tysk 1565

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