Johann Hieronymus Hermanns ... Allgemeines Teutsch-Juristisches Lexicon, darinnen die in den Römischen, Justinianeischen, Canonischen, Lehn- und andern Rechten fürkommende Materien und Wörter ... nicht allein deutlich erkläret, sondern auch durch ihre Beschreibungen verständlich gemacht werden: diesen sind ferner die bey den Rechts-Lehrern befindliche Eintheilungen, ingleichen die üblichen Formuln beygefüget worden; dabey zugleich die Fälle angegeben werden, welche die Schöppen-Stühle und andere Collegia Juridica decidirt und erörtet haben ...


Johann Hieronymus Hermann
Bok Tysk 1739

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