Kurtzer Jedoch auf festem Grund bestehender Gegen-Beweis : daß die zwischen Ihre Königliche Majestät zu Dännemarck Norwegen, &c &c. und Ihre Fürstliche Durchläuchtigkeit zu Schleswig Holstein &c &c. annoch schwebende Differentien, insonderheit was das Exercitium iuris Armorum, Fortalitiorum, Collectarum & Foederum betrifft, durch den Altonaischen Tractat entweder gar nicht gehoben, oder doch in demselben nicht vor, sondern wider Ihrer Durchl. itzo führende Intention decidiret worden


dem so genannten Kurtzen und gründlichen Beweis entegen gesetzet und auf Königl. ... Befehl gedruckt ...
Bok Tysk 1698

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