Kirchenordnung unser von Gottes Genaden Julii Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg, etc. : wie es mit Lehr vnd Ceremonien vnsers Fürstenthumbs Braunschweig, wulffenbütlischen Theils, auch derselben Kirchen anhangenden Sachen vnd Verrichtungen hinfurt vermittelst göttlicher Gnaden gehalten werden sol
Bok Tysk 1569