Zufällige Gedanken, von dem, in den itzigen Feudis oder Lehngütern des Königreichs Dännemark, rechtsbegründeten Modo succedendi : denen die Privilegia der Grafen und Freyherren dieses Reiches hinzugefüget worden : nebst zwoen speciebus factia u. B, wodurch der Majorin von Gedden, geb. v. Winterfeldten, unstreitiges Eigenthum an die Baronie Wintersburg erwiesen wird
Bok Tysk 1741