Ueber das oberste Rechtsprinzip als Grundlage der Rechtswissenschaft im Allgemeinen oder kurtz durchgeführter Beweis der gänzlichen Geschiedenheit und Unabhängigkeit des Grundprinzips ursprünglicher oder natürlicher Rechte von dem Prinzipe der Sittlichkeit, und der erst hieraus zu erwartenden Begründung des Naturrechts als selbstständiger Wissenschaft
Bok Tysk 1825